In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Wie kann ich im Word- bzw. Open­Office-Do­kument vor­ge­nom­me­ne Kor­rek­tu­ren an­nehmen bzw. ablehnen?

Än­de­run­gen an­nehmen/ab­lehnen in Word-Datei:

  1. Gehen Sie in Ihrem Do­ku­ment auf Überprüfen

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  1. Nach Ein­sehen al­ler Ver­bes­ser­ungs­vor­schlä­ge kön­nen Sie nun die im Do­ku­ment vor­ge­nom­me­nen und sicht­ba­ren Än­de­run­gen an­nehmen bzw. ab­lehnen. Dies kann einer­seits über die Funk­tions­fel­der An­nehmen bzw. Ab­lehnen er­fol­gen, anderer­seits kön­nen Sie di­rekt im Do­ku­ment zur ge­wünschten Kor­rek­tur gehen und mit Rechts­klick die Än­de­run­gen an­nehmen/ab­lehnen.

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  1. Mit Annehmen/Ablehnen und weiter sprin­gen Sie au­to­ma­tisch zur nächs­ten sicht­ba­ren Än­de­rung. Mit Än­de­rung an­nehmen/ab­lehnen blei­ben Sie ge­nau an der Stel­le im Do­ku­ment stehen, wo Sie die letz­te Än­de­rung an­ge­nom­men bzw. ab­ge­lehnt ha­ben. Möch­ten Sie alle Än­de­run­gen im Do­ku­ment auf ein­mal an­nehmen bzw. ab­lehnen, gehen Sie auf Alle Än­de­run­gen im Do­ku­ment an­nehmen/ab­lehnen.

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Än­de­run­gen ak­zep­tie­ren/ver­wer­fen in Open­Office-Datei:

Im Gro­ßen und Gan­zen funk­tio­niert der Vor­gang wie bei Word-Da­tei­en, nur wer­den in Open­Office die ein­zel­nen Funk­tio­nen an­ders be­nannt. In ei­nem Open­Office-Do­ku­ment gehen Sie bit­te auf Be­ar­bei­ten > Än­de­rungen > Ak­zep­tie­ren oder Ver­wer­fen.


Wie lange dau­ert die Be­ar­bei­tung ei­nes Auftrags?

Wie lan­ge die Be­ar­bei­tung ei­nes Auf­trags dau­ert, wird in­di­vi­du­ell vor Ver­trags­ab­schluss er­mittelt. Die­se voraus­sicht­li­che Lie­fer­frist wird dem Kun­den mit dem un­ver­bind­li­chen Preis­an­ge­bot mit­ge­teilt. Die Lie­fer­fris­ten kön­nen nur voraus­sicht­liche Ter­mine sein, wo­bei der Auf­trag spä­tes­tens in­ner­halb ei­ner 7-Werk­tage-Frist (nach der an­ge­ge­be­nen Lie­fer­frist) an den Kun­den über­mittelt wird. Wei­te­res kön­nen Sie den AGB ent­nehmen.


Wie funk­tio­niert der Be­stell­vorgang?

  1. Fü­gen Sie den ge­wünsch­ten Text bzw. die Tex­te als An­hang in das An­ge­bots­an­fra­ge­for­mu­lar oder kon­tak­tie­ren Sie uns über das Kon­takt­for­mu­lar oder per E-Mail. In dem Fenster Be­treff kön­nen Sie Ihre in­di­vi­du­el­le Nach­richt an uns schicken, in der Sie bei­spiels­wei­se Ihre per­sön­li­chen Auf­trags­wün­sche for­mu­lie­ren. Die­se An­ge­bots­an­fra­ge ist un­ver­bind­lich und stellt kei­nen Ver­trags­ab­schluss dar. Je ge­nau­er Sie auf Ihre Wün­sche und auf den Zweck der Über­set­zung ein­gehen, des­to leich­ter ist es, den Preis zu er­mitteln.
  2. An­schlie­ßend er­hal­ten Sie in Kür­ze (dies kann im Aus­nahme­fall bis zu 5 Werk­ta­gen dau­ern; sie­he AGB/Auf­trags­er­tei­lung) ein un­ver­bind­li­ches Preis­an­ge­bot und/bzw. eine Rück­mel­dung ob Ihr Auf­trag Ihren Wün­schen ent­spre­chend be­ar­bei­tet wer­den kann. In die­sem Schrei­ben wird zu­nächst auch ei­ne voraus­sicht­li­che Lie­fe­rungs­frist bzw. Be­ar­bei­tungs­dau­er an­ge­geben.
  3. Ent­spricht das An­ge­bot Ihren Vor­stellun­gen, kön­nen Sie uns den Auf­trag mit Ihren per­sönli­chen Vor­ga­ben und Wün­schen er­tei­len. Die­ser muss schrift­lich er­fol­gen, d.h. über das Kon­takt­for­mu­lar, die E-Mail-Ad­resse oder per Post.
  4. Zum Ab­schluss er­hal­ten Sie ei­ne schrift­li­che Rück­mel­dung (Auf­trags­be­stä­ti­gung). Mit Er­halt die­ser Auf­trags­be­stä­ti­gung be­steht ein Ver­trag zwi­schen ÜDiAL und Ihnen. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zum Ver­trag und Ver­trags­ab­schluss er­hal­ten Sie in den Allge­mei­nen Ge­schäftsbe­din­gun­gen (AGB).

Wie kann ich im Word- bzw. Open­Office-Do­ku­ment Kommen­ta­re lö­schen?

Kommen­ta­re lö­schen in Word-Datei:

  1. Kli­cken Sie mit der rech­ten Maus­tas­te auf den ge­wün­schten Kommen­tar und wäh­len Sie die Op­tion Kommentar löschen.

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Kommentare lö­schen in Open­Office-Datei:

Kommentare lö­schen, kön­nen Sie ent­we­der über das Me­nü un­ter Ein­fü­gen > Kommentar tä­ti­gen oder mit Rechts­klick in den ge­wün­schten Kommentar gehen und die­sen oder alle Kommen­ta­re lö­schen.


Wird bei einer Kor­rek­tur­le­sung je­der Fehler ent­deckt?

Ziel ei­ner Kor­rek­tur ist die vom Auf­trag­ge­ber ver­ur­sach­ten Fehler im Aus­gangs­text weitest­gehend zu be­sei­ti­gen. Das be­deu­tet, dass der Text des Auf­trag­ge­bers hin­sicht­lich kor­rek­ter Recht­schrei­bung, Gram­ma­tik, Zei­chen­set­zung und Sil­ben­tren­nung ge­prüft wird und dass die­se Kor­rek­tu­ren so ge­kenn­zeich­net wer­den, dass sie für den Auf­trag­ge­ber nach­voll­zieh­bar sind. Ei­ne Ga­ran­tie für völ­li­ge Fehler­frei­heit ist grund­sätz­lich im­mer aus­ge­schlossen. Der Branchen­ver­band der Frei­en Lek­torin­nen und Lek­toren (VFLL) geht da­von aus, dass bei ei­nem "gu­ten" Kor­rek­to­rat oder Lek­to­rat cir­ca 95 Pro­zent aller Or­tho­gra­fie-, In­ter­punk­tions- und Gram­ma­tik­fehler ge­fun­den wer­den sollten.


Sind die im Kos­ten­vor­an­schlag an­ge­ge­ben Lie­fer­fris­ten ver­bind­lich?

Lie­fer­fris­ten wer­den dem Kun­den nach bes­tem Wis­sen und Ge­wis­sen an­ge­ge­ben und im Re­gel­fall auch ein­ge­hal­ten. Bei den Lie­fer­fris­ten han­delt es sich stets um voraus­sicht­liche Ter­mine, wo­bei der Auf­trag spä­tes­tens in­ner­halb ei­ner Frist von 7 Werk­tagen nach der an­ge­ge­be­nen Lie­fer­frist an den Kun­den über­mittelt wird. Die sich da­ran an­schlie­ßen­de Post­lauf­zeit be­trägt in der Re­gel drei bis fünf Werk­tage. Der Ver­sand er­folgt nach Be­stimmung des Kun­den per E-Mail oder Post. Ei­ne Lie­fer­ung gilt als er­folgt, wenn der be­ar­bei­te­te Auf­trag an den Kun­den ab­ge­schickt wur­de. Der Er­halt ist uns un­ver­züg­lich nach Wahl des Kun­den per E-Mail oder Post an­zu­zei­gen.


Ab wann kann ich eine kos­ten­lo­se Pro­be­über­setzung an­for­dern?

Das An­gebot ei­ner kos­ten­lo­sen Pro­be­über­set­zung gilt für po­ten­tiel­le Groß­kun­den, die an ei­ner län­ge­ren Zu­sammen­ar­beit in­te­ressiert sind und be­reits ein An­ge­bot von ÜDiAL er­hal­ten ha­ben oder für Per­so­nen, die ei­nen grö­ße­ren Auf­trag ha­ben, sich aber ger­ne zu­nächst von der Qua­li­tät über­zeu­gen las­sen wür­den. Sollte die Pro­be­über­set­zung nicht von ei­nem po­ten­tiel­len Ge­schäfts­kun­den an­ge­for­dert wer­den, so wird die­se erst ab ei­nem po­ten­tiel­len Auf­trags­vo­lu­men von min­des­tens 20 DIN A 4 Sei­ten er­stellt. Die Pro­be­über­set­zung darf max. 300 Wör­ter be­in­hal­ten und muss Teil des po­ten­tiel­len Auf­trags sein.


Ab wann gilt ein Ver­trag zwi­schen dem Kun­den und ÜDiAL?

Ein Ver­trag zwi­schen dem Kun­den und ÜDiAL be­steht erst, wenn:

  1. der Kun­de nach Er­halt ei­nes Preis­an­ge­bots (Kos­ten­vor­an­schlags) mit ei­ner schrift­li­chen Auf­trags­er­tei­lung (über das Kon­takt­for­mu­lar, per E-Mail oder Post) das von ÜDiAL er­mittel­te An­ge­bot ak­zep­tiert und
  2. ÜDiAL nach der Auf­trags­er­tei­lung des Kun­den ei­ne Auf­trags­be­stä­ti­gung auf schrift­li­chem We­ge über­sandt hat.

Nur wenn bei­de Punk­te ge­ge­ben sind, be­steht ein Ver­trag zwi­schen dem Auf­trag­ge­ber und ÜDiAL.


Wie funk­tio­niert der Zahlungs­ablauf?

Nach Er­halt der Rech­nung hat der Kun­de 14 Tage Zeit, den Be­trag auf das in der Rech­nung an­ge­ge­be­ne Kon­to zu über­weisen. Die Zahlung ist aus­schließ­lich per Über­weisung mög­lich. So­lan­ge die Zahlung nicht er­folgt ist, ist die an­ge­fer­tig­te Dienst­leis­tung Be­sitz und Eigen­tum von ÜDiAL.